Wirtschaftsrecht: Was ist darunter zu verstehen?

Der Begriff Wirtschaftsrecht als solches ist kein grundsätzlich einheitlich akzeptierter Begriff. Der Begriff bezeichnet jedoch in der Regel alle Rechtsnormen und Maßnahmen, die für das Wirtschaftsrecht relevant sind, um das vorhandene Geschäftsleben in faire und vernünftige Bahnen zu lenken. Es dient folglich dazu, menschliche Bedürfnisse und Erwartungen zu erfüllen.

Was umfasst das Wirtschaftsrecht?

Wirtschaftsrecht umfasst folglich zum einen alle privatrechtlichen Angelegenheiten als auch sämtliche öffentlich-rechtlichen Belange. Ein Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht in Nürnberg beispielsweise vertritt im Handelsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht und vieles mehr. Bereiche, die dem Begriff Wirtschaftsrecht unterliegen sind:

  • Das Wirtschaftsverfassungsrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht und das
  • Wirtschaftsprivatrecht

Dabei stehen alle Akteure im Wettbewerb zueinander. Sei es ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Hersteller von Produkten, Unternehmen und Behörden, Freelancer sowie Konzerne – und nicht selten verfolgen all diese Akteure unterschiedliche Interessen. Man könnte auch sagen, dass es sich hierbei eher um einen Oberbegriff handelt, der aus diversen Rechtsgebieten besteht. Jedoch haben all diese Bereiche eines gemeinsam – nämlich die Verknüpfung aus Wirtschaft und Recht.

Was ist die Aufgabe des Wirtschaftsrechts?

Das Wirtschaftsrecht stellt den gesetzlichen Rahmen dar, welcher für einen gerechten Interessenausgleich sorgen soll. Darin sind folglich alle Vorschriften enthalten, welche den gesamten Wirtschaftsapparat sowie die damit einhergehenden Tätigkeiten einzelner Akteure regeln. Das Wirtschaftsrecht soll also für Rechtssicherheit zwischen Wirtschaftsakteuren untereinander als auch in Bezug zum Staat hin sorgen – nicht selten auch über europäische Grenzen hinweg.

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